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RSSPrint

Wechsel in der gemeinsamen Mitarbeitervertretung Teltow-Zehlendorf; Nachwahl erforderlich

Liebe Kolleg:innen,

nach dem vorzeitigen Ausscheiden einiger MAV-Vertreter:innen ist eine Nachwahl zur Vervollständigung des Gremiums notwendig:

Diese findet statt

am Dienstag, 9. April 24, 13 bis 17 Uhr,

in der Kirchstr. 4, 14163 Berlin, 1. Stock.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Mitarbeiter:innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Nicht wahlberechtigt sind Mitglieder der Dienststellenleitung, zum Beispiel Mitglieder des Gemeindekirchenrats, sowie Mitarbeiter:innen, die am Wahltag seit mehr als drei Monaten und für wenigstens weitere drei Monate beurlaubt sind. Ausnahme sind Mitarbeiter:innen in Elternzeit. Sie sind wahlberechtigt. Wahlberechtigt sind auch die Leiter:innen von Kitas und Friedhöfen.

Wer ist wählbar?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag der Dienststelle seit mindestens sechs Monaten angehören.

Nicht wählbar sind:

  1. Wahlberechtigte, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzen,

  2. Wahlberechtigte, die am Wahltag noch für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten beurlaubt sind,

  3. Wahlberechtigte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden,

  4. Wahlberechtigte, die als Vertretung der Mitarbeiter:innen in das Leitungsorgan der Dienststelle gewählt worden sind,

  5. Wahlberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner:innen, Verwandte oder Verschwägerte ersten Grades in häuslicher Gemeinschaft mit einem Mitglied der Dienststellenleitung oder einer Person nach § 4 Abs. 2 MVG-EKD leben.

Die Listen der wahlberechtigten und der wählbaren Mitarbeiter:innen hängen in der Zeit vom
19. Februar bis zum 17. März 2024 in den Gemeindebüros, den Kitas und den Gemeindefriedhöfen zur Einsicht aus.

 

Die Zahl der insgesamt zu nachwählenden Personen für die MAV beträgt 2 Personen.

Wahlvorschläge

Bitte macht Wahlvorschläge! Ein Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten unterstützt werden. Der Wahlvorschlag ist per Brief oder per E-Mail bis zum 11. März 2024 beim Wahlvorstandeinzureichen. Hilfreich ist es, die vorgeschlagene Person zu fragen, ob sie mit dem Wahlvorschlag einverstanden ist und ihr Einverständnis dem Wahlvorstand mitzuteilen. Bitte gebt auch eine Kontakt-möglichkeit zur vorgeschlagenen Person an.

 

 

Von eurer Bereitschaft, für die Wahl zu kandidieren und euch in der MAV zu engagieren, hängt maßgeblich die arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer:innenvertretung ab. Durch die Unterbesetzung ist die MAV u. U. nicht mehr handlungsfähig, falls amtierende Mitglieder an der Sitzungsteilnahme verhindert sind oder aus ihrem Beschäftigungsverhältnis (und damit auch aus dem Amt in der MAV) ausscheiden.

Die MAV tagt 14tgl. Dienstags (9 - ca. 12 h). Zwischen den Sitzungen fällt ggf. die Teilnahme in anderen Gremien oder die Beratung von/ mit anderen Kolleg:innen an. Die Tätigkeit in der MAV ist stets Arbeitszeit.

Über die Aufgaben in der MAV informiert euch gern jedes MAV-Mitglied.

 

 

Infos zu den neuen Regelungen der Arbeitszeiterfassung

Sinn und Zweck ist es in erster Linie, den Gesundheitsschutz zu gewährleiseten,

indem Pausenzeiten und Überstunden bzw. vorgeleistete Arbeit, nachvollziehbar dokumentiert werden, nicht so sehr die Kontrolle der Mitarbeitenden. Umsetzen lässt es sich in den meisten Bereichen der Kirchlichen Arbeit sowieso nur mit dem Modell der Vertrauensarbeitszeit.

Bislang gibt es dazu 2 Rundschreiben der Rechtsabteilung aus dem Konsistoriums: 

Neue Informationen zum „VBB-Firmenticket“ und „Deutschlandticket Job“

Das „Deutschlandticket Job“ gibt’s ab sofort bei uns für 31,55 Euro!

Wer bis zum 6. April einsteigt, kann schon ab Mai dabei sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Kirchenkreis fördert neben dem „VBB-Firmenticket“ jetzt auch das neue „Deutschlandticket Job“.

Der steuer- und abgabefreie Zuschuss beträgt 15 Euro/Monat und wird mit dem Arbeitsentgelt ausgezahlt. Der VBB bzw. die BVG gewährt im Gegenzug einen zusätzlichen Rabatt von 2,45 Euro. Dadurch kann der Preis des Deutschlandtickets von 49 Euro erheblich gesenkt werden.

Voraussetzung: Sie müssen für mindestens ein Jahr noch berufliche Mitarbeiterin oder beruflicher Mitarbeiter bei einer Kirchengemeinde, beim Kirchenkreis oder einer mit dem Kirchenkreis verbundenen Einrichtung sein. Zu den Kreis der Berechtigten gehören auch die Pfarrerinnen und Pfarrer.

Wenn Sie den Zuschuss zum Firmenticket bislang noch nicht genutzt haben, dann haben Sie jetzt die Möglichkeit neu einzusteigen.

Ihre Vorteile:

  • Sie können mit dem Ticket deutschlandweit den Nah- und Regionalverkehr nutzen, und das zum Schnäppchenpreis von 31,55 Euro monatlich, das sind 1,05 Euro pro Tag.
  • Das Ticket können Sie – im Unterschied zu anderen Zeitkarrten – monatlich kündigen.
  • Wenn Sie bereits ein anderweitiges VBB- oder BVG-Ticket haben, können Sie problemlos auf das „Deutschlandticket Job“ wechseln.

Das Ticket kann nur online bestellt werden. Die Bestellung ist einfach:

  1. Sie gehen auf die Seite: https://photoupload.bvg.de/firmenlogin
  2. Sie geben dort unter Firmenticketvereinbarung ein: 30580410
  3. Das Passwort ist: 10kiNkfN“17 (die ersten beiden Ziffern sind eine Zehn)
  4. Dann gehen Sie durch den Bestellvorgang und bestellen am Ende das Ticket. Dabei hilft Ihnen, wenn Sie wollen, die Information im Anhang.

Um pünktlich zum 1. Mai starten zu können, müssen Sie die Bestellung bis spätestens zum 6. April aufgeben (üblich ist der 10. des Vormonats, wegen Karfreitag und Ostern liegt der Termin diesmal früher). Danach startet das Ticket dann erst frühestens zum 1. Juni 2023.

Für alle weiteren Fragen nutzen Sie bitte das Info im Anhang. Es wird in Kürze auch auf www.teltow-zehlendorf.de eingestellt sein.

Weitere Informationen zum Deutschlandticket Job und ein Vergleich Vor- und Nachteile zum Firmenticket

Gutes Gelingen!

Herzliche Grüße

Frank Steger

Gesucht: Arbeitsschutz in den Kitas

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) des Kirchenkreises trifft sich regelmäßig, ca. 6-8x pro Jahr. Der ASA sucht je eine Sicherheitsbeauftragte/einen Sicherheitsbeauftragten aus den Kitas aus der Region Berlin/Brandenburg als Mitglied. Vorsitzender des Ausschusses ist Herr Breithaupt aus der Kirchengemeinde Wannsee. Die GemMAV wird von Irma Petto im ASA vertreten. Er steht für eure Fragen zur Verfügung. Habt ihr Interesse die Kitas im Ausschuss zu vertreten? Dann meldet euch bitte bei Euren Kita-Leitungen. Die Treffen finden in der Regel abends und aktuell digital statt. Die Teilnahme gilt als Arbeitszeit.

Arbeitsrecht - Eine Orientierung für Mitarbeitende

Die gemMAV hat eine Handreichung zu den am meisten nachgefragten arbeitsrechtlichen Themen erarbeitet. Diese wurde auf der MAV-Versammlung im Herbst 2019 vorgestellt und ausgeteilt. Online haben alle Mitarbeitenden die Möglichkeit in der Broschüre zu stöbern oder sie sich als PDF runterzuladen. Die gemMAV hat die Möglichkeit, die Broschüre bei Bedarf ressourcenschonend zu aktualisieren. 

Hier findet ihr die Handreichung "Arbeitsrecht - eine Orientierung für Mitarbeitende"

Letzte Änderung am: 05.03.2024