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DV Sucht

Dienstvereinbarung zur Vorbeugung von und zum Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz

RSSPrint

Abhängigkeit von Alkohol und anderen Suchtmitteln ist eine Krankheit. Sie hat mit Willensschwäche oder gar Böswilligkeit nichts zu tun. Unbehandelt führt z.B. der Alkoholismus zu schweren körperlichen, psychischen und sozialen Schäden. Die Krankheit kann tödlich verlaufen, wenn sie nicht behandelt wird. Sie kann jederzeit wieder ausbrechen. Jeder Mensch kann abhängig werden. Die Abhängigkeit kommt in allen gesellschaftlichen Schichten und in allen Altersstufen vor.

Deshalb sind sich die Leitung und die Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises einig in der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Verantwortung und Fürsorgepflicht

1. innerhalb der Kohlengeschäft Verständnisse zu schaffen, für die besondere Problematik "Ansprechen statt Abwarten"
2. für die von dieser Krankheit betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Weg zu finden, sich jemandem anzuvertrauen und Hilfe zu suchen.

Diese Grundsätze gelten für alle ‐ beruflich oder ehrenamtlich ‐ Mitarbeitenden im Kirchenkreis. Vom September 2014
DV Sucht (als pdf)

Letzte Änderung am: 12.11.2022